allgemeine geschäftsbedingungen der werbeagentur significa gmbh.

die nachstehenden geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. gegenbestätigungen des auftraggebers unter hinweis auf seine geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. diese geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen geschäfte.

1. angebot und preise

sämtliche von der significa gmbh abgegebenen angebote sind freibleibend. erst mit der schriftlichen bestätigung von aufträgen durch die significa gmbh werden diese für die significa gmbh verbindlich. die preise verstehen sich ausschließlich mehrwertsteuer. falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die preisangaben auf folgende voraussetzungen:

a) abgebildete logos und zeichen werden vom auftraggeber als fertige verarbeitungsfähige lithos oder daten (eps, freehand mx, illustrator) zur verfügung gestellt.

b) bei fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche anlieferung aller zu fotografierenden materialien, ausstattungen und accessoires vorausgesetzt.

c) alle fotokalkulationen eines werbeträgers beziehen sich auf eine durchführung an einer location innerhalb der bundesrepublik deutschland mit einem leistungsaufwand von einem arbeitstag, sofern nicht anders in der jeweiligen leistungsbeschreibung angegeben.

d) sämtliche lithoarbeiten sind ohne zusätzliche bildbearbeitung und ohne freistellung kalkuliert.

e) postgebühren werden zum selbstkostenpreis gesondert weiter berechnet.

zusatzvereinbarungen werden extra berechnet. ein entsprechendes angebot wird dem auftraggeber vorab zur genehmigung vorgelegt.

2. auftragserteilung

a) erteilte aufträge sind nach erhalt der auftragsbestätigung festaufträge, wenn der auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. die in der auftragsbestätigung genannten termine sind für beide seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne zustimmung des anderen vertragspartners geändert werden. sofern durch umstände, die der auftraggeber zu vertreten hat, ausfallzeiten entstehen, werden diese dem auftraggeber berechnet. dies gilt auch für unterbrechung und vorzeitigen abbruch eines auftrages, wenn die ursache dafür nicht durch die significa gmbh zu vertreten ist.

b) besondere anforderungen an die von der significa gmbh zu erbringende leistung, die nicht ausdrücklich im schriftlichen angebot oder der auftragsbestätigung berücksichtigt sind, sind vom auftraggeber bei auftragserteilung schriftlich niederzulegen.

c) die schaltzusagen für alle medien werden für die significa gmbh erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche rückbestätigung durch die betreffenden werbeträger vorliegt.

3. verpackungs- und versandkosten

verpackungs- und versandkosten gehen zu lasten des auftraggebers. bei lieferung an die significa gmbh trägt der auftraggeber die fracht- u. portokosten frei haus an die significa gmbh.

4. nutzungsrecht

a) der auftraggeber nutzt die von der significa gmbh erbrachten leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten zweck. darüber hinausgehende nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen gründen vertraglich geregelt sein. konzepte, strategien und systeme, die von significa gmbh entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbstständiges unternehmen erstellt. die nutzung über angeschlossene und verbundene unternehmen muß gesondert vertraglich geregelt sein.

b) der auftraggeber ist erst nach ordnungsgemäßer bezahlung des vereinbarten honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten leistungen in der vereinbarten art und weise zu nutzen.

c) urheberrechtlich geschützte leistungen dürfen weder im original noch bei der reproduktion ohne genehmigung der significa gmbh geändert werden, es sei denn, es gilt eine andere schriftliche vereinbarung. nachahmungen, welcher art auch immer, sind unzulässig.

d) die entwurfsoriginale bleiben eigentum der significa gmbh und können nach erfolgter verwendung zurückgefordert werden, es sei denn, es gilt eine andere schriftliche vereinbarung. eine archivierung erfolgt nach absprache (insbesondere über die dauer).

e) werden urheberrechtliche leistungen der significa gmbh über die vereinbarte form, den zweck und umfang hinaus genutzt, so ist der auftraggeber verpflichtet, der significa gmbh hiefür ein weiteres angemessenes honorar zu bezahlen. dies gilt auch im fall der neuauflage eines druckwerkes.

f) bei urheberrechtlich geschützten leistungen der significa gmbh, deren nutzungsumfang bei vertragsabschluß noch nicht feststeht oder die als handelsobjekt im geschäftlichen verkehr zur unbeschränkten nutzung geeignet sind, besteht das honorar aus zwei teilen: zum einen als honorar für die ausarbeitung im original und zum zweiten als vergütung für die unbeschränkte übertragung der nutzungsrechte (copyright).

g) ist bei vertragsabschluß die vergütung für die uneingeschränkte übertragung aller nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im zweifel das vereinbarte honorar lediglich das entgelt für die ausarbeitung der in auftrag gegebenen leistungen dar.

h) die significa gmbh ist zur anbringung ihres firmenwortlautes auf jedem von ihr entworfenen und ausgeführten objekt in angemessener größe berechtigt.

5. zahlung

der rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere zahlungsweise vereinbart wird, ohne rücksicht auf evtl. vorzubringende beanstandungen innerhalb von 10 tagen ab dem datum der rechnung rein netto fällig. wird die zahlungsfrist überschritten, so können verzugszinsen in höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen lombardsatz der dt. bundesbank berechnet werden, sofern von der significa gmbh nicht ein höherer schaden nachgewiesen wird. die significa gmbh kann für alle leistungen eine vorauszahlung von bis zu 50% des auftragswertes berechnen. fremdkosten können als komplette vorauszahlung berechnet werden.

6. gewährleistung

die von der significa gmbh erbrachten leistungen basieren in der regel auf den vorgaben und briefings des auftraggebers. für fehler, mißverständnisse und veränderungen, die auf falsche oder unvollständige angaben des auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. der auftraggeber stellt die significa gmbh von allen etwaigen ansprüchen dritter frei, sofern die anspruchsauslösende leistung von der significa gmbh auf den vom auftraggeber zur verfügung gestellten vorlagen beruht.

die significa gmbh legt dem auftraggeber regelmäßig zwischenergebnisse, entwürfe und vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von der significa gmbh vorgegebenen angemessenen zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. wird die zeitvorgabe durch den auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit der significa gmbh schriftlich abgestimmt wurde, haftet der auftraggeber für alle daraus entstehenden verzögerungsschäden.

mängel an den leistungen der significa gmbh müssen sofort nach kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. anderenfalls sind gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. dieser ausschluß gilt nicht außerhalb des kaufmännischen verkehrs bei nicht offensichtlichen mängeln. unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen regelung hat die significa gmbh das recht, ihre leistungen nachzubessern. erst nach dreimaligem fehlschlagen der nachbesserung leben die gesetzlichen gewährleistungsansprüche des auftraggebers wieder auf.

7. haftung

für verschulden bei der durchführung der zu erbringenden leistung haftet die significa gmbh bis zur höhe des rechnungsbetrages des betreffenden auftrages. weiter gehende schadensersatzansprüche aus vertragsverletzung, aus verletzung von pflichten bei vertragshandlungen und aus unerlaubter handlung sowie weiter gehende gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. im kaufmännischen verkehr sind darüber hinaus schadensersatzansprüche aus unmöglichkeit und verzug ausgeschlossen. im nichtkaufmännischen verkehr sind sie auf die höhe des rechnungsbetrages des betreffenden auftrages begrenzt.

der vorstehende ausschluß und die vorstehende begrenzung der haftung entfallen, sofern die significa gmbh vorsatz und grobe fahrlässigkeit zu vertreten hat. im kaufmännischen verkehr hat die significa gmbh den vorsatz und die grobe fahrlässigkeit von erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit deren verschulden nicht die hauptinhalte des vertrages betrifft. in den übrigen fällen ist im kaufmännischen verkehr die haftung für grobe fahrlässigkeit auf den zum zeitpunkt des vertragsabschlusses voraussehbaren schaden der höhe nach begrenzt.

die significa gmbh übernimmt für die erstellten texte, gestaltungen und maßnahmen keine rechtsprüfung. diese prüfungen übernimmt der auftraggeber über seine eigenen rechtsberater.

schadensersatzansprüche für datenverlust sind auf den typischen wiederherstellungsaufwand beschränkt, wenn der schaden bei ordnungsgemäßer datensicherung, insbesondere bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender anfertigung von sicherungskopien, nicht eingetreten wäre. die significa gmbh weist auf die gefahren durch viren und eingriffe dritter im zusammenhang mit der internetnutzung hin und haftet nicht für schäden, die allein darauf beruhen, dass der auftraggeber, die nach dem stand der technik geeigneten vorsorgemaßnahmen – inbes. firewall, virensuchprogramm – nicht trifft.

lieferungen erfolgen auf gefahr des auftraggebers. sobald die lieferung den firmensitz der significa gmbh verlassen hat, geht die gefahr auf den auftraggeber über. dies gilt auch dann wenn die significa gmbh abweichend von punkt 3 die verpackungs- und versandkosten übernommen hat.

8. pflichten des auftraggebers und datenarchivierung

datenträger, die der significa gmbh zur auftragserfüllung gestellt werden, sind vom auftraggeber mit namen und anschrift zu versehen. von allen übergebenen daten hat der auftraggeber sicherheitskopien anzufertigen. für die drucktechnische wiedergabe digitaler daten oder die belichtung von filmen, muss ein verbindlicher laserausdruck zur verfügung gestellt werden. der auftraggeber hat über datensicherung und datenherausgabe mit der significa gmbh eine gesonderte, schriftliche vereinbarung zu treffen. sind keine schriftlichen vereinbarungen getroffen, ist die significa gmbh berechtigt, ohne weitere ankündigung gegenüber dem auftraggeber, daten, die in verbindung mit einem auftrag stehen und für eine ausgabe, d.h. für eine umwandlung in visualisierter form, gedacht sind, 2 wochen nach ablieferung zu löschen. daten, die im rahmen eines auftrags bearbeitet wurden, dürfen 1 monat nach auslieferung gelöscht werden.

9. konkurrenzausschluß

die significa gmbh akzeptiert prinzipiell keine regelungen zum konkurrenzausschluß und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche produkte und hersteller tätig zu werden, es sei denn es ist eine andere schriftliche vereinbarung getroffen.

10. datenschutz

für alle aufträge gelten die bestimmungen des bundesdatenschutzgesetzes. die vertrauliche behandlung der vom auftraggeber zur verfügung gestellten unterlagen und informationen wird durch die significa gmbh im rahmen der für werbeagenturen üblichen arbeitsweise sichergestellt.

11. erfüllungsort und gerichtsstand

erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher gerichtsstand für alle sich aus dem vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden streitigkeiten ist der standort der significa gmbh. sollte eine bestimmung in diesen geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die wirksamkeit aller sonstigen bestimmungen nicht berührt.

12. sonstiges

der auftraggeber erteilt der significa gmbh mit dem auftrag ausdrücklich das recht, die für ihn durchgeführten leistungen als referenz und für die eigenwerbung zu verwenden.

© 2004 significa gmbh, aschaffenburg

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