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Lizenzen regeln die Nutzungsbedingungen.: Wem gehört die Schrift?

Schriften sind in der digitalen Unternehmenskommunikation allgegenwärtig. Allerdings liegt der Nutzung dieser Schriften meist ein Lizenzvertrag zugrunde, den es zu beachten gilt, will man empfindliche Strafen vermeiden. Welche Schriften darf man bedenkenlos einsetzen, welche nicht?

Systemschriften sind unproblematisch.

Mit dem Betriebssystem Ihres Computers kaufen Sie diverse Schriftarten (Fonts), die Sie verwenden dürfen, da der Kauf des Rechners eine Nutzungslizenz für die enthaltenen Fonts einschließt. Diese Systemschriften wie Arial, Times New Roman, Calibri etc. sind beliebig für Geschäftsbriefe, aber auch für Flyer, Broschüren und ähnliches einsetzbar – gleichgültig, ob es sich dabei um kommerzielle oder private Nutzung handelt. Eine Weitergabe der Fonts an Dritte ist in der Regel ausgeschlossen.

 

Open Source Fonts – kein Problem.

Natürlich ist die Vielfalt der Systemfonts sehr begrenzt; wer mehr Auswahl sucht, findet Gratis (Open Source-) Fonts, die man auf zahlreichen Websites herunterladen kann. Hier handelt es sich um kostenfreie Schriften mit einer offenen oder freien Lizenz. Dies erlaubt die uneingeschränkte Nutzung für private und kommerzielle Zwecke. Die Schrift darf auf beliebig vielen Rechnern heruntergeladen und installiert werden. Eine Weitergabe der Fonts an Dritte ist hier meist erlaubt.  

 

 

Lizenzschriften und ihre Nutzungsrechte.

Auch wenn Sie eine Schriftart kaufen, bedeutet dies nicht, dass sie nun Ihnen gehört. Sie erhalten lediglich die Nutzungsrechte. Das bedeutet, dass Sie die Schrift nur selbst, nur auf einer bestimmten Anzahl von Rechnern installieren und nur für bestimmte – z.B. ausschließlich nichtkommerzielle – Zwecke nutzen dürfen. Und selbstverständlich dürfen Sie diese Schrift auch nicht an Dritte weitergeben, weil dann der Nutzungsvertrag erlischt.

 

Wie sieht es im Alltag aus?

Mal angenommen, Sie haben einen Font als Firmenschrift gekauft und nutzen diesen sowohl intern als auch für Ihre externe Kommunikation: Ihre Werbeagentur nutzt die Schrift für die Gestaltung, Ihr Werbetechniker beschriftet Ihre Fahrzeuge damit, der Messebauer die Banner und Plakate Ihres Messestandes. In diesem Fall müssen alle Nutzer, also auch die Agentur, der Werbetechniker und der Messebauer eine Schriftlizenz erwerben, die auf den jeweiligen Nutzer ausgestellt ist. Andernfalls ist die Nutzung strafbar.

Schriften unterliegen also den Bestimmungen des Nutzungsvertrages, der zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bzw. Urheber abgeschlossen wird. Das Verfügungsrecht über den Font bleibt immer beim Urheber.

 

 

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